AGBs

Stand: Juli 2023

§ 1 Vertragsabschluss und -dauer 

Mit Unterzeichnung des umseitigen Vertrages kommt es zum Vertragsschluss zwischen der Reitschule Klein und dem Vertragspartner. Der Vertrag hat eine unbestimmte Dauer. Der Vertragspartner verpflichtet sich zur vollständigen Zahlung der Gebühren und ist im Gegenzug zum Besuch der gebuchten Stunden berechtigt. Bei minderjährigen Personen muss die Anmeldung von einem Erziehungsberechtigten unterschrieben werden. Dieser wird durch seine Unterschrift Vertragspartner der Reitschule Klein. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für diesen Fall auch für die minderjährige Person.

§ 2 Zahlungsbedingungen für Vertragskunden 

Durch den Vertragsschluss verpflichtet sich der Vertragspartner zur Bezahlung der vollen monatlichen Gebühren. Nichtinanspruchnahme von Unterrichtsstunden (z. B. durch eine Erkrankung) oder Abbruch der gebuchten Stunden entbinden den Vertragspartner nicht von der Zahlung der gesamten monatlichen Gebühren. Die Gebühren sind monatlich im Voraus, jedoch spätestens vor Beginn der ersten Stunde eines jeden Monats in bar zu zahlen. Bei nichtrechtzeitiger Zahlung darf die Reitschule Klein dem Kind den Unterricht versagen.

§ 2a Zahlungsbedingungen Einzel- und Probestunden / Ponyausleihe 

Alle zusätzlich oder einmalig gebuchten Reitstunden, wie Einzel- oder Probestunden müssen mindestens 24 Stunden vorher abgesagt werden. Wird diese Frist nicht eingehalten, behalten wir uns vor den vollen Preis für die gebuchte Einheit zu verlangen.

§ 2b Zahlungsbedingungen Kindergeburtstage 

Bei Kindergeburtstagen ist kostenloses Stornieren bis 14 Tage vor dem gebuchten Termin möglich. Bei späteren Stornierungen berechnen wir 50% des Preises.

§ 3 Preise 

Die aktuellen Gebühren sind in dem beiliegenden Vertrag aufgeführt. 

§ 4 Versäumte Stunden, Verspätungen, Krankheitsfall, Teilnahmebedingungen 

Sollte der Vertragspartner Zeitverluste bei den Reitstunden erleiden, die in der Person des Vertragspartners  begründet sind oder durch Umstände, die durch ihn zu verantworten sind, und dadurch daran gehindert sein,  gebuchte Stunden in vollem Umfang zu nutzen (z. B. Verspätungen), so besteht kein Anspruch darauf, dass diese  Zeitverluste ausgeglichen werden. Sollte der Vertragspartner Stunden versäumen, können diese nur nach  Absprache und mit Zustimmung mit der Reitschule Klein nachgeholt werden. Ein Anspruch des Vertragspartners hierauf besteht grundsätzlich nicht. Sofern der Vertragspartner krankheitsbedingt dauerhaft, d. h. für mindestens einen Monat nicht teilnehmen kann, werden die versäumten Stunden ab dem Eingang eines der Reitschule Klein vorgelegten ärztlichen Attestes gutgeschrieben und können nach Absprache mit der Reitschule Klein anteilig nachgeholt werden. Eine Rückzahlung gezahlter Kursgebühren erfolgt in keinem Falle. Die Reitschule Klein weist ausdrücklich darauf hin, dass beispielsweise geschäftliche oder private Termine oder eine  Kinderbetreuung etc. nicht als zwingender Grund anerkannt werden und die Gebühren weiter zu zahlen sind. Während des jährlichen 2x zweiwöchigen Betriebsurlaubs und an gesetzlichen Feiertagen findet in der Regel kein Unterricht statt. In dieser Zeit sind die monatlichen Gebühren weiter zu entrichten. Die genauen Zeiten der Betriebsferien werden im Voraus bekannt gegebenen. Eine Bekanntgabe kann beispielsweise durch die Aushänge in der Stallgasse der Reitschule Klein erfolgen. Sofern der Vertragspartner sich unbillig verhält (z. B. durch Trunkenheit, Beleidigungen etc. auffällt), kann die Reitschule Klein ihn bzw. die minderjährige Person, für die er diesen Vertrag geschlossen hat, ohne Anspruch auf Rückerstattung von Gebühren vom weiteren Unterricht ausschließen. Falls zwingende Gründe (z. B. zu geringe Teilnehmerzahl, Erkrankung des Lehrers,  höhere Gewalt usw.) vorliegen, können Stunden nachgeholt, zusammengelegt, abgebrochen oder verlegt werden. Der Vertrag ist nicht an einen bestimmten Reitlehrer oder an ein bestimmtes Pferd gebunden. Falls Longen- und Einzelstunden sowie die Miete für Ponys nicht mindestens 48 Stunden im Voraus abgesagt werden, damit zumindest die Möglichkeit besteht, anderen Kindern den Platz zur Verfügung zu stellen, erhebt die Reitschule Klein den vollen Preis. In jedem Fall wird darum gebeten, bei Krankheit oder Nichtteilnahme am Unterricht die Reitschule Klein im Voraus zu informieren, damit eine reibungslose Planung gewährleistet werden kann. Grundsätzlich erfolgen die Reitstunden witterungsunabhängig. Im Falle witterungsbedingt notwendiger Einschränkungen besteht kein Ersatzanspruch des Vertragspartners.

§ 5 Kündigung 

Die Kündigung muss schriftlich bei der umseitig genannten Adresse der Reitschule Klein eingehen. Die Kündigungsfrist beträgt zwei Monate zum Monatsende. Für die Rechtzeitigkeit der Kündigung kommt es nicht  auf die Absendung, sondern auf den Zugang des Kündigungsschreibens bei der Reitschule Klein an. Für eine fristlose Kündigung gelten die gesetzlichen Vorschriften.

§ 6 Haftung 

Der gesamte Aufenthalt auf der Anlage und auf Veranstaltungen der Reitschule Klein geschieht auf eigene Gefahr des Vertragspartners. Die Reitschule Klein haftet im Rahmen ihrer Betriebshaftpflichtversicherung nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Eine darüber hinausgehende Haftung ist ausgeschlossen. Für persönliches Eigentum der Reitschüler übernimmt die Reitschule Klein keine Haftung. Des Weiteren besteht keine Aufsichtspflicht gegenüber Minderjährigen seitens der Reitschule Klein über die Reitstunde des Reitschülers hinaus. Das Betreten des Stallgeländes für Gäste und Angehörige des Vertragspartners erfolgt ebenfalls auf eigene Gefahr.

§ 7 Film- und Fotoaufnahmen 

In der Reitschule Klein werden Film- und Fotoaufnahmen getätigt. Sofern der Vertragspartner nicht wünscht, dass von ihm gefertigte Aufnahmen in der Öffentlichkeit gezeigt werden, teilt er dies der Reitschule Klein ausdrücklich in schriftlicher Form mit. Eine solche Mitteilung gilt für die Zukunft, eine rückwirkende Vernichtung oder Nichtverwendung der von der Reitschule Klein gefertigten und verwendeten Aufnahmen erfolgt grundsätzlich nicht. Falls die rückwirkende Vernichtung oder Nichtverwendung durch die Reitschule Klein ermöglicht werden kann, wird unter Abwägung der widerstreitenden Interessen – insbesondere unter Berücksichtigung der finanziellen und medienwirksamen Interessen der Reitschule Klein – eruiert werden, ob eine Vernichtung oder Nichtverwendung ermöglicht werden kann. Sofern der Vertragspartner der Reitschule Klein nicht mitteilt, dass die gefertigten Aufnahmen nicht in der Öffentlichkeit gezeigt werden dürfen, stimmt  der Vertragspartner der Veröffentlichung honorarfrei zu; die Film- bzw. Fotorechte gehen somit zeitlich  unbefristet und für sämtliche Nutzungs- und Verwendungsarten in den Besitz der Reitschule Klein übergehen. Die Fotos werden z. B. von der Reitschule Klein auf der Internetseite www.reitschule-klein-berlin.de und der  Internetseite www.reitschule-am-ententeich.de sowie zu Social-Media-Zwecken und/oder anderen Marketingmaßnahmen verwendet. Die Anfertigung von Film- und Fotoaufnahmen sowie deren Verwendung durch den Vertragspartner oder dessen Angehörige sind ohne die vorherige Erlaubnis der Reitschule Klein nicht gestattet

§ 8 Einbeziehung dieser Geschäftsbedingungen 

Mit Betreten der Anlage der Reitschule Klein sowie mit Unterzeichnung eines Anmeldeformulars in schriftlicher Form werden diese Geschäftsbedingungen ausdrücklich zur Kenntnis genommen und bindend anerkannt.

§ 9 Salvatorische Klausel 

Diese Bedingungen bleiben auch bei rechtlicher Unwirksamkeit einzelner Bedingungen der „Allgemeinen Geschäftsbedingungen“ in ihren übrigen Teilen verbindlich. Änderungen oder Ergänzungen dieser Bedingungen bedürfen der Schriftform. Änderungen und Ergänzungen des Vertrages bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Das Schriftformerfordernis kann nur schriftlich aufgehoben werden. 

Impressum: Reitschule Klein, Inhaberin Joana Klein, Treskowallee 159, 10318 Berlin 

Mobil: 0151-14370943, E-Mail: info@reitschule-klein-berlin.de, Steuernummer: 32/382/62043