Liebe Kunden,

wie Ihr wisst, gibt es auf dem Trabrenngelände ganz verschiedene Parteien, die einzelne Stalltrakte bzw. Stallgassen mieten. Zusätzlich gibt es mehrere Reitschulen mit sehr vielen Kunden, die täglich auf das Gelände fahren, um zu Ihrer Reitstunde zu kommen. 

Aus diesem Grund heraus ist ein gegenseitiges gutes Miteinander sehr wichtig. Dies ist aber natürlich nur möglich, wenn sich jede Partei, deren Angestellte und auch die Kunden an wichtige Vorschriften halten. 

Daher weisen wir mit diesem Rundschreiben unsere Kunden noch einmal eindringlich auf folgende Regeln für Autofahrer hin. Wir würden uns sehr wünschen, wenn diese eingehalten werden.

  • Auf dem gesamten Gelände des Pferdesportparks gilt Schrittgeschwindigkeit (nehmt bitte Rücksicht auf Kinder & Tiere)
  • Geparkt werden darf nur an den ausgewiesenen Parkflächen der Reitschule Klein (welche sich noch vor den Isländerkoppeln und hinter der Sportkantine Albers befinden)
  • Parken direkt am Stall ist nur für Mitarbeiter erlaubt
  • Kinder mit dem Auto direkt am Stall rauspringen bzw. abholen lassen ist NICHT erlaubt (Autos dürfen nur bis zu den ausgewiesenen Parkplätzen fahren und nicht weiter, ab hier bitte zu Fuß gehen -auch bei schlechtem Wetter- )
  • Fahrradfahrer dürfen bis zum Stall fahren und am Fahrradparkplatz das Fahrrad abstellen

Wir danken für Euer Verständnis und bedanken uns schon jetzt für das Einhalten dieser Punkte!

Bei weiteren Fragen zögert nicht uns zu kontaktieren.

Eure Reitschule Klein